Bildungsvoraussetzungen
Für die neugeordneten vollhandwerklichen Metallberufe zu denen der feinwerktechnische Schneidwerkzeugmechaniker gehört, gibt es gesetzlich keine bestimmte allgemeine Schulbildung als
Zugangsvoraussetzung.
Die Ausbildungsordnungen der handwerklichen Metallberufe sind inhaltlich so gestaltet, dass ein Auszubildender nach dem Abschluss der Hauptschule das Ausbildungsziel erreichen kann. Ein
weitergehender Schulabschluss kann die Fortbildung erleichtern.
Die konkreten Anforderungen an die Bewerber und die Einstellungspraxis der Handwerksbetriebe sind unterschiedlich. Der interessierte Jugendliche ist daher gut beraten, sich rechtzeitig bei den in
Betracht kommenden Betrieben zu informieren.
Sonstige Ausbildungsvoraussetzungen
Der Beruf des Schneidwerkzeugmechanikers wird überwiegend stehend ausgeübt. Entsprechend sollten die körperlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Gute, notfalls korrigierte Sehfähigkeit ist unbedingt erforderlich, um die hohe Präzision der handwerklichen Arbeit gewährleisten zu können. Ebenfalls erforderlich ist eine manuelle Geschicklichkeit und die Fähigkeit, mit Maschinen und Geräten umgehen zu können. Bewerber sollten über ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen verfügen.
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